Wissenswertes über Förderungen

NEU !!!

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen: Langjährige Forderung der Bundesinnung wurde umgesetzt


Anlagen bis zu einer Leistung von 35 KWp sind von der Umsatzsteuer ausgenommen . Mehr lesen

2023


Nächster Fördercall: 9. Oktober bis 23. Oktober 2023

Der vierte Fördercall für Investitionszuschüsse Photovoltaik startet am9. Oktober 2023um 17.00 Uhr. Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen (Kategorien A bis D) und Stromspeicher könnenüber die Website eag-abwicklungsstelle.at (→OeMAG) eingebracht werden. Nach Beginn der Ticketziehung am 9. Oktober 2023 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in dem Bestätigungsmail nach Ticketziehung.

Link

Um einen Föderantrag stellen zu können, müssen dem Antrag verschiedene Unterlagen über entsprechende Upload-Felder im Antragssystem beigefügt werden. Dazu gehört u.a. eingültiger Nachweis über den Netzzugang(Netzzusage) in schriftlicher Form.

Die Ticketziehung ist bis 23. Oktober 2023 um 23.59 Uhr möglich.


2023


Privatpersonen können den Förderantrag auch nach Beginn der Arbeiten stellen. Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss aber ein erster vollständiger Förderantraggestellt werden. Eine Förderzusage ist für die Inbetriebnahme jedoch nicht erforderlich.

2023


Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das EAG nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des→ Klima- und Energiefondsweitergeleitet.

Für die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gelten in dem vierten Fördercall folgende Fördersätze:


  • Kategorie A: 285 Euro prokWp
  • Kategorie B: 250Euro prokWp
  • Kategorie C: 160 Euro prokWp(maximal)
  • Kategorie D: 140 Euro prokWp(maximal)
  • Speicher: 200Euro prokWh(maximal 50kWhNettokapazität förderfähig)





Solarbonus


Die bundesweite Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" bietet seit April 2022 die Möglichkeit, zusätzlich einen Solarbonus zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet wird. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.



Quelle und weitere Informationen: Link